Als Spezialisten für Arbeitssicherheit übernehmen unsere Ingenieure und Techniker für Sie die arbeitssicherheitliche Komplettbetreuung auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG und der DGUV 2 der Berufsgenossenschaften. Dabei gibt unsere Dienstleistung Unternehmen und Verantwortlichen die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden Ihrem Unternehmen fest zugeordnet und erarbeiten in Ihrem Unternehmen alle gesetzlich geforderten Maßnahmen und Dokumente für Ihre Rechtssicherheit.
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist die Basis für den Arbeitsschutz. Wir erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten und erstellen für Ihr Unternehmen die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen zu den jeweiligen Tätigkeiten und nach den geltenden Bestimmungen.
Wir erstellen für Ihre Beschäftigten tätigkeitsbezogene Unterweisungsvorlagen, in denen auf die speziellen Gefährdungen und auf die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingegangen werden.
Dies gilt für Erstunterweisungen, Adhoc-Unterweisungen oder turnusmäßige Unterweisungen.
Ab 21 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzausschuss berufen werden. Dieser Arbeitsschutzausschuss befasst sich mit allen betrieblichen Angelegenheiten im Arbeitsschutz. Im ASA sind alle verantwortlichen betrieblichen Funktionsträger zusammen und beraten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Unfallverhütung.
Ein Brandschutzbeauftragter ist vom Unternehmer schriftlich zu beauftragen. Der Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die in Ihrem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt im vorbeugenden Brandschutz. Unsere Brandschutzexperten erfüllen Ihre Pflichten als Unternehmer und Führungskraft gegenüber Ihren Beschäftigten und geben Ihnen Rechtssicherheit im Ereignisfall. Die Betreuung unserer Brandschutzexperten umfasst folgende Leistungen:
o Zustandsanalyse
o Beratung zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen
o Unterstützung bei der Anfertigung von Brandschutzordnungen
o Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
o Erstellung von Alarmplänen
o Mitwirkung bei Brandschutzunterweisungen
Betriebsmittel und Anlagen sind regelmäßig gemäß den anzuwendenden Normen und Verordnungen zu prüfen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Überprüfung von Betriebsmitteln und Anlagen:
o Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3 und VDE DIN 0701-0702)
o Anlagenprüfungen für Gewerbebetriebe ( DIN VDE 0105-100)
o Prüfung von Tritten und Leitern (BGI 694)
Mit unserem erfahrenen und qualifizierten Schulungspersonal bieten wir Ihnen praxisnahe Qualifizierungen an:
o Gabelstaplerfahrer-Qualifizierung
o Sicherheitsbeauftragter-Qualifizierung
o Hubarbeitsbühnen-Qualifizierung
o Brandschutz-Qualifizierung